Arbeitsrecht
Quiz zum Arbeitsrecht
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In Deutschland gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung. Aber dürfen Sie tatsächlich auch in der Öffentlichkeit alles sagen, was Sie denken, selbst wenn Ihr Arbeitgeber eine ganz andere Position vertritt?
Welche Meinung ich privat vertrete und wem ich sie mitteile, bleibt ausschließlich meine Sache.
Als Arbeitnehmer habe ich eine Loyalitätspflicht. Diese kann dazu führen, dass ich auch im privaten Bereich Äußerungen unterlassen muss, die für den Arbeitgeber nachteilig sind.
Während der Dienstzeiten und an meinem Arbeitsplatz muss ich die Positionen meines Unternehmens vertreten. Was ich nach Feierabend vor der Bürotür sage, ist meine Sache.